
§2 Kinder sollten sich ihre Themen selber aussuchen.
§3 Kinder sollten nach einer Vorlesung nicht von den Eltern abgefragt oder gescholten werden, wenn sie etwas nicht mitbekommen haben. Tests oder andere Prüfungen sind verboten!
§4 Eltern dürfen sich an der Kinder-Uni nicht einschreiben, sie bekommen auch keine Studentenausweise oder Studienbücher. Sie sind als Gasthörer an der Kinder-Uni geduldet. Allerdings können Eltern und andere Erwachsene ihre Duldung aufs Spiel setzen, wenn sie sich nicht an folgende Regeln halten:
§4a Im Hörsaal dürfen Erwachsene keinem Kind einen Platz wegnehmen. Wenn der Saal so voll ist, dass Kinder stehen, müssen Erwachsene ihre Plätze räumen.
§4b Erwachsene sollten keine Tarnkinder in die Hörsäle einschleppen. Tarnkinder sind Kinder, die eigentlich noch zu jung für die Kinder-Uni sind und den Erwachsenen ein Alibi für ihre Anwesenheit liefern. Sätze wie: „Es kann noch nicht alleine sitzen, aber es interessiert sich so für Paläontologie!“ wirken wenig glaubhaft.
§4c Im Hörsaal gilt auch für Erwachsene: Es wird nicht gequatscht. Wer seinem Kind kluge Fragen oder Antworten für den Professor vorsagt, kann des Saales verwiesen werden.
§5 Aber Eltern haben auch Rechte!
§5a Vor allem haben sie das Recht, ihre Kinder zu den Vorlesungen zu bringen oder abzuholen.
§5b Sie haben auch das Recht, sich im Hörsaal auf einen freien Platz zu setzen.
§5c Und sie haben das Recht, ihre Kinder in ihrem Wissensdrang zu unterstützen.